Das Fotocamp HerbstlichT 2020 war anders als gedacht. Wie jedes Jahr wollten wir uns alle in Bad Schandau treffen – so die Idee. Auf Grund der Corona-bedingten Einschränkungen mussten wir allerdings kurzerhand umplanen. So entstand in Windeseile das „Fotocamp HerbstlichT20 – digital“.

Über 100 Teilnehmer meldeten sich an und hatten die Möglichkeit, sich von Mittwoch bis Sonntag über das Thema Fotografie via ZOOM von zu Hause aus untereinander auszutauschen. Die Teilnehmer teilten ihr Wissen von Photopills, Photoshop, Capture one bis zu Friedhofsfotografie und vielen anderen spannenden Themen in den Sessions. (Siehe unten im Beitrag)

Um nicht gänzlich aufs Fotografieren zu verzichten (wofür normalerweise die Photowalks gedacht waren), starteten wir eine Foto-Challenge. Das Motto: „Suche die Sächsische Schweiz vor deiner Haustür“. Circa 80 lustige und zum Teil aufwändige Fotos wurden eingereicht, über die später in kleinen Gesprächsrunden gefachsimpelt wurde. Und das Beste: unsere Jury verloste ein grandioses SIGMA Objektiv sowie einen Kurzurlaub im Hotel Elbresidenz und viele kleinere Preise.

Selbst auf die allabendlichen Runden, die sonst live und in Farbe in diversen Gastronomieeinrichtungen statt gefunden hätten, haben wir nicht verzichtet. Am Samstag – nein ich korrigiere – am Sonntag früh wurde erst 02:45 Uhr das Licht im ZOOM-Raum ausgeknipst.

Inspirierende Reisefotografie-Vorträge von Afrika bis ans Nordkap oder Armenien bereicherten das Wochenende. SONY und SIGMA engagierten für uns spannende Fotografen und Fragestunden. Es war Klasse.

Vielen Dank an alle, die dabei waren und dieses Fotocamp zu dem gemacht haben, was es war. Natürlich möchten wir auch den Sponsoren danken, ohne die das Fotocamp HerbstlichT 2020 so nicht möglich gewesen wäre.

Gruppenfoto Fotocamp HerbstlichT 2020

Wenn ihr auch eure Eindrücke mit uns teilen möchtet, dann schickt eure Links zu Fotos, Blogbeiträgen etc. an foto@saechsische-schweiz.de. Wir werden alles hier einstellen, sodass jeder darauf zugreifen kann.


Wer nicht bis nächstes Jahr auf das HerbstlichT21 warten mag, der meldet sich am Besten bei der Facebookgruppe an. Wir organisieren im Coronamodus das eine oder andere spontane Online-Treffen. https://www.facebook.com/groups/fotocamp/


FOTO-CHALLENGE

Die Gewinner der Foto-Challenge zu nominieren, war eine schwere Aufgabe für die Jury. Leider fielen einige Fotos aus der Wertung, weil die Fotos vor dem 11.11.20 entstanden sind oder der Sächsische Schweiz-Begriff fehlte.

Die Aufgabenstellung klang zunächst utopisch. Aber nach einigem Recherchieren fanden sich tausende Möglichkeiten. Denn immerhin gibt es über 1.000 Kletterfelsen in der Sächsischen Schweiz mit sehr kreativen Namen wie: Einsamer Stein, Tiefe Wand, Ahornspitze, Tonne, Bahnhofswächter usw. Es ging dabei ausschließlich um den Begriff und nicht um das Nachstellen des Motivs aus der Sächsischen Schweiz.

Die Gewinnerfotos der Foto-Challenge „Suche die Sächsische Schweiz vor deiner Haustür“ sind:

Der Hauptpreis: SIGMA 100-400mm F5-6,3 DG DN OS | Contemporary – Objektiv 
Der Hauptpreis: ein Gutschein für 2 Übernachtungen für zwei Personen im Doppelzimmer Deluxe mit Elbblick im 5-Sterne Hotel Elbresidenz an der Therme Bad Schandau

Von der Jury nominierte Fotos der Foto-Challenge:


Session verpasst?

Da es bei so vielen interessanten Themen schwierig war, sich für eine der Sessions am Samstag zu entscheiden, habt ihr hier die Möglichkeit, das Verpasste nachzuholen:

Rolf Betke: Fotografieren auf Friedhöfen
Hans Fineart: Photopills
David Pócza: Abbildungsleistung und Sweet Point von Objektiven
Hans Fineart & Tobias Reißbach: Landschaftsfotografie
Nico Fiebig: Lightpainting
Jochen Hencke: Instagram
Jochen Hencke: TikTok
Hans Fineart: Photoshop für Einsteiger
Peter Missal: Videoshow „animierte Fotos mit Musik“ gestalten mit i Movie
David Pócza: Capture One / Luminar 4 / HDR Projects Pro
Achim Meurer: Schwarz-Weiß-Fotografie


SONY Verlosung

81 Teilnehmer des Fotocamps haben ingesamt an der Verlsoung der SONY RX 10 IV teilgenommen. Vielen Dank dafür! Ja, wir wissen natürlich, dass ihr eigentlich endlich wissen wollt wer die Kamera gewonnen hat 🙂

Es ist ………………………………………………………………………………………………. Sven N.-H.

Der Datenschutz will es so, der Name darf an dieser Stelle nicht komplett genannt werden. Aber so viele Svens gab es ja nicht beim Fotocamp 🙂 . Die Kollegen von SONY werden dich per Mail kontaktieren, damit die Kamera so schnell wie möglich zu Dir kommt!


Blogbeitrag zum Fotocamp

Einen ersten Blogbeitrag zum digitalen Fotocamp HerbstlichT hat Sabine Olschner erstellt. Schaut mal hier nach! Vielen Dank!


Rückblick Programm 2020
Rückblick Sessionplan 2020
Teilnehmerliste 2020


Das nächste Fotocamp?

Das Fotocamp HerbstlichT21 ist geplant für den 11.-14. November 2021. Du kannst dich hier eintragen, dann schicken wir dir eine Information, ab wann du dich anmelden kannst. In den Jahren zuvor waren die Teilnehmerplätze schnell belegt.


Wir danken folgenden Sponsoren für die Unterstützung:

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Fotos:
Titelbild © TVSSW
Gruppenbild © Achim Meurer

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Categories: Rückblick

2 Comments

Rückblick 2020

  1. Die Aktualisierung ging ja schnell, das finde ich super!
    Nun kann ich gleich noch die anderen Sessions, bei denen ich nicht dabei war, ansehen.

  2. Hinweis auf Rückblick 2020 => Session verpasst? => Rolf Betke: Fotografieren auf Friedhöfen

    Der Vortragende beruft sich auf Rechtsanwalt Torsten F. Barthel, der eine Erklärung zum Fotografieren und Filmen in der Zeitschrift »Friedhofskultur« Juni 2015 veröffentlicht hat. Problematisch ist, das eben dieser RA mehrfach hanebüchenen Unsinn verkündet:
    • So geht dieser in Verkennung der Tatsachen davon aus, das ein Friedhof »öffentlich« sei.
    Nein, selbstverständlich ist (in Deutschland) ein Friedhof NIE öffentlich. Er hat immer einen Besitzer (Kirchgemeinde, Ärar, Kommune …) und unterliegt deshalb deren Hausrecht. Das umfasst natürlich den gesamten Grundbesitz, nicht nur einen Teil (wie von Herrn Barthel behauptet) die geschlossenen Räume. Allein der Besitzer oder Verwalter entscheidet, wie, wann und für wen der Zugang erlaubt ist. Und aus dem Hausrecht ist ebenso abzuleiten, dass der Eigentümer zum Aufstellen von Regeln – also auch der Erlaubnis oder dem Verbot des Fotografierens und Filmens – nach eigenem Gusto berechtigt ist.
    • Weil aber ein Friedhof nicht öffentlich ist, gilt § 59 UrhG hier NICHT.
    Es ist grober Unfug, in diesem Zusammenhang von Panoramafreiheit zu schwätzen. Denn es ist offensichtlich, dass ein umfriedetes (und zeitweilig verschlossenes) Gelände nicht öffentlich sein kann. Und es grenzt nahezu an Schwachsinn, zwischen einem öffentlichem Recht und einem solchen »im Sinne des Urheberrechtes« unterscheiden zu wollen. Insofern besteht sehr wohl ein Unterlassungsanspruch von seitens eines Steinmetzes oder des Friedhofs.
    • Die Behauptung auf Seite 42 der oben genannten Zeitschrift, dass in der Rechtsprechung mittlerweile geklärt wäre, dass Grabsteine und Grabmalanlagen zu den von § 59 UrhG umfassenden Werken gehören würden, versucht der RA unter anderem mit Verweisen auf den Bundesgerichtshof zu belegen. Dumm nur, dass die dort genannten Urteile eben das nicht zeigen. Genauer gesagt geht es in einem Fall um Aufnahmen aus dem öffentlichen Raum, in einem weiteren um das zulässige Verbot von Aufnahmen durch den Grundbesitzer sowie einem Kommentar zum Urheberrecht um die hier nicht zutreffende Panoramafreiheit.
    • Auf Seite 43 in der oben genannten Zeitschrift vermengt der RA die Verbreitung im Internet mit der Nutzung von Fotos für Werbezwecke. Das aber sind vollkommen unterschiedliche Sachen. Dennoch versucht er beides in Endnote 3 mit einem Urteil des OLG München zu belegen und unterschlägt, dass es sich dort um einen streitigen Fall der in der Berufsfreiheit beinhaltete Außendarstellung handelt. In diesem Urteil geht es also um das Recht eines Steinmetzes, sein eigenes Werk für Werbung nutzen zu können – nicht um das vermeintliche Rechte eines beliebigen Friedhofsbesuchers.
    • Das sich dieser RA zudem – mit Verlaub – erblödet, eventuelle Verbote in einer Friedhofsordnung als irrelevant zu bezeichnen, ist schlicht unglaublich. Hier geht es nicht um Meinungsfreiheit, es ist vielmehr eine eineindeutige Verdrehung des geltenden Rechts.

    Von mir wird keineswegs ein Verbot der Fotografie auf Friedhöfen gefordert oder verteidigt, es geht ausschließlich um die nicht zutreffenden Aussagen des Herrn Barthel. Sollte er diese zum besseren Verständnis »lediglich vereinfacht dargestellt« haben, so ist es ihm gründlich misslungen. Bitte bedenkt:
    • Wenn ein Grundeigentümer so großzügig ist, und die Nutzung seines Geländes zu bestimmten Zeiten nicht nur seinen Mietern (hier Grabbesitzern), sondern allen Interessierten zu ermöglicht, ist daraus nicht abzuleiten, dass das Hausrecht nicht gelten würde. Es gilt § 17 StGB – oder etwas vereinfacht und volkstümlich ausgedrückt: Unwissenheit schützt vor Strafen nicht.

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